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Bürgerrecht

Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts.

Durch die Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger erwirbt die Schweizer Bürgerin das Bürgerrecht des Ehemannes, ohne ihr lediges Bürgerrecht zu verlieren.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

» Rechtliche Informationen zum Schweizer Bürgerrecht

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